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Standbremsprobe bei hydraulischer Übertragungseinrichtung
Bremsflüssigkeit im Ausgleichsbehälter
- Das Motorrad muss aufrecht stehen
- Ausgleichsbehälter der Bremsflüssigkeit
muss waagrecht sein.
- Die Bremsflüssigkeit muss bei neuen Bremsklötzen
bis zur Maximummarkierung reichen.
- Darf bei fortschreitender Bremsbelagabnützung
durch die automatische Nachstellung der Bremsklötze bis zur
Minimummarkierung absinken.
- Bei Erreichen der Mindestmarkierung müssen
neue Bremsklötze montiert werden.
- Alter der Bremsflüssigkeit (maximal 2 Jahre
im System sonst absinken des Siedepunktes)
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Bremsbelagabnützung Scheibenbremse
- An den Bremsklötzen befindet sich eine Markierung
(Kerbe).
- Bis zu dieser Kerbe dürfen sich die Bremsklötze
abnützen.
- Sind keine Markierungen vorhanden, müssen
die Bremsklötze spätestens bei einer Belagsstärke
von 2 mm ausgetauscht werden.
Leerweg am Bremshebel
- Soll 1 bis 2 cm, am Ende des Bremshebels gemessen,
betragen.
- Durch die automatische Nachstellung der Bremsklötze
an die Bremsscheibe bleibt der Leerweg mit zunehmender Abnützung
der Bremsklötze unverändert.
Druckprobe am Bremshebel
- Der Widerstand am Bremshebel muss hart und fest
sein.
- Wenn der Widerstand am Bremshebel weich und federnd
ist, befindet sich Luft in der Bremsflüssigkeit. Mechaniker
muss die Anlage entlüften!
Dichtprobe
- Der Bremshebel wird mit ganzer Kraft über
einen längeren Zeitraum (mind. 30 Sekunden) betätigt
und darf nicht nachgeben.
- Gibt der Bremshebel nach, ist das Bremssystem undicht!
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Standbremsprobe bei mechanischer Übertragungseinrichtung
Seilzug:
- Seilzug muss leichtgängig
sein,
- Bowdenzug darf keinen Knick
aufweisen,
- Litzen dürfen nicht gebrochen
sein,
- Nippel an den Enden des Seiles
müssen in Ordnung sein,
- Stellschrauben des Bowdenzuges
müssen sicher verschraubt und mit Kontermuttern gesichert
sein.
Gestänge:
- Zustand des Gestänges: Beschädigungen,
Scheuerstellen, verbogen, Abnützung
- Gestänge muss ordnungsgemäß mit
dem Bremshebel verbunden sein.
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Leerweg am Bremshebel
- soll 2 bis 3 cm, am Ende des Bremshebels gemessen, betragen.
Ist der Leerweg am Bremshebel zu groß, kann
der Fahrer die Bremse selbst nachstellen:
- Bei einer Gestängebremse
durch Nachdrehen der Flügelmutter.
- Bei einer Seilzugbremse durch
Lösen der Kontermutter an der Nachstellschraube des Bowdenzuges;
anschließend wird mit der Stellschraube die Bremse nachgestellt.
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Kontrolle der Trommelbremse
An der Bremsankerplatte und am Bremshebel befindet sich jeweils
eine Markierung.
Wenn sich diese beiden Markierungen bei betätigter Bremse
überschneiden:
- Müssen neue Bremsbeläge montiert werden,
- Sind die Bremsbeläge zu stark abgenützt, verlängert
sich der Bremsweg und die Bremstrommel wird zerstört!
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Bremslichtprobe
- Kontrolle mit Vorderradbremse
- Kontrolle mit Hinterradbremse
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Rollbremsprobe
Mit der Rollbremsprobe wird das Ansprechverhalten beider Bremsen
überprüft. Sie wird für die Vorderradbremse und für
die Hinterradbremse getrennt durchgeführt.
Vorderradbremse:
- mit ca. 5 km/h fahren, Vorderradbremse betätigen
- Das Motorrad muss stark einknicken und ruckartig zum Stillstand
kommen
Hinterradbremse:
- mit ca. 5 km/h fahren, Hinterradbremse fest betätigen
- Das Hinterrad muss blockieren und das Motorrad muss ruckartig
zum Stillstand kommen
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Fahrbremsprobe
Die Fahrbremsprobe gibt Auskunft darüber, ob die Bremswirkung
beider Bremsen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestverzögerung
entspricht. Da der Maximalbremsweg durch eine gute Bremsanlage deutlich
unterschritten werden kann, sollte ein Motorrad aus 50 km/h einen
Bremsweg von ca. 10-12 m erreichen.
Eine ganz genaue Überprüfung der Bremsanlage ist nur
in der Fachwerkstätte möglich!
Bei abgebrochenem Handbremshebel (z.B. wenn das Motorrad umgefallen
ist) dürfen Sie in langsamer Fahrt zur nächsten Werkstatt
weiterfahren, vorausgesetzt die Fußbremse funktioniert (Vorsicht:
Der Anhalteweg wird länger, der Bremsweg wird etwa dreimal
so lang).
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