Überprüfung der Räder  
 
   

 

 

Profiltiefe

  • Kontrolle über die Indikatoren (Profilabnützungsanzeiger)
  • Finden der Indikatoren - Kennzeichnung seitlich am Reifen durch Firmensymbol, TWI oder Pfeile
  • Mindeste Profilrillentiefe 1,6 mm
  • Winterreifen 4 mm (Radialreifen) / 5 mm (Diagonalreifen)
  • Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis)

Beschädigungen

  • Keine Risse bis zum Gewebe
  • Keine Beulen
  • Felge nicht beschädigt
   
     
   
     
 

Wuchtgewichte

  • Fehlende Wuchtgewichte verursachen ein Flattern der Lenkung
     
 

Reifendruck

  • Steht am Tankdeckel (Innenseite) und in der Betriebsanleitung
  • Kontrolle bei kaltem Reifen durchführen
  • Zu wenig Druck führt zu schlechter Bodenhaftung und höherem Verschleiß (Gefahr: "Reifenplatzer")
  • Zu hoher Druck führt zu schlechter Bodenhaftung und verstärktem Verschleiß in der Mittellage der Lauffläche
  • Unterschiedliche Drücke sind für 2 Personen, voll beladen und für längere Strecken schneller Fahrt zu beachten
     
 

Aufbewahrung von:

  • Wagenheber und Werkzeug (meistens Kofferraum)
  • Reserverad/Notrad/Dose mit Dichtschaum (meistens Kofferraum)
     
 

Radwechsel

  • KFZ absichern: 1. Gang, Handbremse
  • Fester Boden (Asphalt, Beton, …)
  • Radmuttern lockern
  • Wagenheber ansetzen
  • Aufheben, Rad wechseln, Muttern anschrauben
  • KFZ absenken, Muttern kreuzweise anziehen und nach einigen Kilometern nachziehen
     
 

Reifenbezeichnung

Kontrollen anhand des Typenscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung

  • Abmessungen (Dimension) z. B. (215/60 R15)
    • Reifenbreite 215 mm,
    • Reifenquerschnitt 60 %,
    • Felgendurchmesser in Zoll 15
  • Bauart z. B. "R" für Radialbauweise
  • Tragfähigkeit z. B. "93" Belastungskennzahl für 650 kg
  • Geschwindigkeit z. B. "T" Geschwindigkeitskennbuchstabe
    für 190 km/h
  • Ausführung: Schlauchlose Reifen (Tubeless) oder mit Luftschlauch
    (Tubetype).Prüfzeichen z. B. E12

Sollten Sie Räder oder Reifen verwenden wollen, die nicht den Angaben im Typenschein entsprechen, benötigen Sie eine eigene Typengenehmigung durch den Landeshauptmann!

Sie dürfen selbstverständlich Reifen verwenden, die eine höhere Tragfähigkeit bzw. eine höhere zulässige Geschwindigkeit aufweisen, als im Typenschein angegeben.

     
  Verschieden Reifenbauarten