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Betriebsbremsanlage (Standbremsprobe/Rollbremsprobe/Fahrbremsprobe)
STANDBREMSPROBE
Bremsflüssigkeit
- zwischen MIN und MAX
- Behälter hat 2 Kammern (2 Kreise)
- Flüssigkeitsstand in beiden Kammern gleich
- Fehlt Bremsflüssigkeit: Dichtheitsprobe durchführen!
- Bremsanlage dicht - Bremsklötze in Fachwerkstätte
tauschen lassen
- Flüssigkeit alle 2 Jahre tauschen
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Totgang
ca. 2-3cm, dann fester Widerstand
Druckprobe
Federnder Widerstand des Pedals. Zur Fachwerkstätte!
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Dichtheitsprobe
- 30 Sekunden fest aufs Pedal steigen
- Pedal darf nicht nachgeben
- Keine Weiterfahrt wenn das Pedal bis zur Bodenplatte getreten
werden kann
( = beide Bremskreise defekt)!
- Das Bremspedal lässt sich nur bis zur Hälfte des Bremspedalweges
durchdrücken.
- Weiterfahrt bis zum nächsten Mechaniker, mit verringerter
Fahrgeschwindigkeit, möglich (=nur ein Bremskreis ist undicht)!
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Bremskraftverstärker
- Motor ist abgestellt
- Mehrmals mit dem Pedal pumpen
- Danach Pedal fest gedrückt halten
- Motor starten
- Pedal muss hinuntergezogen werden (ca. 2 cm)
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Bremslichter
- Sichtkontrolle durch den Lenker
- Auch im Widerschein durch den Rückblickspiegel beobachten
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Kontrollleuchte
Aufleuchten der Warnleuchte bedeutet:
- Feststellbremse (Handbremse) angezogen
- Bremsflüssigkeitsstand hat im Ausgleichsbehälter die
Minimum - Markierung erreicht.
Neue Bremsklötzer oder Undichtheit des Bremssystems (Dichtprobe
durchführen)!
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ROLLBREMSPROBE (ca. 10 km/h)
Es wird überprüft, ob die Bremswirkung an jeder Seite
des Fahrzeuges gleich ist.
Durchführung: Bei einer Fahrgeschwindigkeit
von ca. 10 km/h muss das Fahrzeug ruckartig zum Stillstand kommen
und das Lenkrad darf nach keiner Seite ziehen.
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FAHRBREMSPROBE (ca. 50 km/h)
Vollbesetztes Fahrzeug, trockene, normale, griffige
Fahrbahn und verkehrsarme Straße als Voraussetzung. Sie haben
mehrere Möglichkeiten, um zu überprüfen, ob Sie mit
dem Fahrzeug die gesetzlich geforderte Bremswirkung erzielen.
- Bremswegprobe (der Bremsweg darf nicht länger werden, als
der Weg aus der Bremswegformel, also 25 m, mit einer guten Bremsanlage
12,5m)
- Bremszeitprobe (das Fahrzeug muss nach spätestens 3 Sekunden
zum Stillstand kommen; mit einer guten Bremsanlage nach 2 Sekunden)
- Blockierprobe (Sie schaffen es, die Räder zum Blockieren
zu bringen bzw. bei einem Fahrzeug mit ABS, das ABS zu aktivieren.
Dann wurde eine sehr gute Bremswirkung erzielt)
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Feststellbremse
- Totgang: max. 3-5 Rasten
- Anfahrprobe im 1. Gang
- Motor muss absterben, KFZ darf sich nicht bewegen!
- Funktion der Kontrollleuchte
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