Überprüfung der Bremsanlage  
 
   

 

 

Betriebsbremsanlage (Standbremsprobe/Rollbremsprobe/Fahrbremsprobe)

STANDBREMSPROBE

Bremsflüssigkeit

  • zwischen MIN und MAX
  • Behälter hat 2 Kammern (2 Kreise)
  • Flüssigkeitsstand in beiden Kammern gleich
  • Fehlt Bremsflüssigkeit: Dichtheitsprobe durchführen!
  • Bremsanlage dicht - Bremsklötze in Fachwerkstätte tauschen lassen
  • Flüssigkeit alle 2 Jahre tauschen
     
 

Totgang

ca. 2-3cm, dann fester Widerstand

Druckprobe

Federnder Widerstand des Pedals. Zur Fachwerkstätte!

     
 

Dichtheitsprobe

  • 30 Sekunden fest aufs Pedal steigen
  • Pedal darf nicht nachgeben
  • Keine Weiterfahrt wenn das Pedal bis zur Bodenplatte getreten werden kann
    ( = beide Bremskreise defekt)!
  • Das Bremspedal lässt sich nur bis zur Hälfte des Bremspedalweges durchdrücken.
  • Weiterfahrt bis zum nächsten Mechaniker, mit verringerter Fahrgeschwindigkeit, möglich (=nur ein Bremskreis ist undicht)!
     
   
     
   
     
 

Bremskraftverstärker

  • Motor ist abgestellt
  • Mehrmals mit dem Pedal pumpen
  • Danach Pedal fest gedrückt halten
  • Motor starten
  • Pedal muss hinuntergezogen werden (ca. 2 cm)

 

 
         
 

Bremslichter

  • Sichtkontrolle durch den Lenker
  • Auch im Widerschein durch den Rückblickspiegel beobachten

 

     
 

Kontrollleuchte

Aufleuchten der Warnleuchte bedeutet:

  • Feststellbremse (Handbremse) angezogen
  • Bremsflüssigkeitsstand hat im Ausgleichsbehälter die Minimum - Markierung erreicht.
    Neue Bremsklötzer oder Undichtheit des Bremssystems (Dichtprobe durchführen)!
   

ROLLBREMSPROBE (ca. 10 km/h)

Es wird überprüft, ob die Bremswirkung an jeder Seite des Fahrzeuges gleich ist.
Durchführung: Bei einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 10 km/h muss das Fahrzeug ruckartig zum Stillstand kommen und das Lenkrad darf nach keiner Seite ziehen.

 

     

 

 

FAHRBREMSPROBE (ca. 50 km/h)

Vollbesetztes Fahrzeug, trockene, normale, griffige Fahrbahn und verkehrsarme Straße als Voraussetzung. Sie haben mehrere Möglichkeiten, um zu überprüfen, ob Sie mit dem Fahrzeug die gesetzlich geforderte Bremswirkung erzielen.

  • Bremswegprobe (der Bremsweg darf nicht länger werden, als der Weg aus der Bremswegformel, also 25 m, mit einer guten Bremsanlage 12,5m)
  • Bremszeitprobe (das Fahrzeug muss nach spätestens 3 Sekunden zum Stillstand kommen; mit einer guten Bremsanlage nach 2 Sekunden)
  • Blockierprobe (Sie schaffen es, die Räder zum Blockieren zu bringen bzw. bei einem Fahrzeug mit ABS, das ABS zu aktivieren. Dann wurde eine sehr gute Bremswirkung erzielt)

 

 

 

 

 

Feststellbremse

  • Totgang: max. 3-5 Rasten
  • Anfahrprobe im 1. Gang
  • Motor muss absterben, KFZ darf sich nicht bewegen!
  • Funktion der Kontrollleuchte