Überprüfung des Keilriemens |
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Aufgabe:
- Antrieb von Lichtmaschine, Wasserpumpe, Servo-Pumpe, Klimaanlage.
- Wichtig für: Stromversorgung, Motorkühlung, Lenkung,
Kühlung
Spannung
- Überprüfe bei kaltem Motor (Verbrennungsgefahr!)
- Maximal 1 - 1,5 cm
Zustand
- Kontrolle auf Risse und Bruchstellen
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Zubehör |
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Verbandskasten
(Aufbewahrung/meistens Kofferraum)
Pannendreieck
(Aufbewahrung/meistens Kofferraum)
Warnweste
(Aufbewahrung/Personenraum, Handschuhfach oder
Fach unter dem Sitz)
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Begutachtungsplakette |
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Mit der Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung sind
Fachwerkstätten, ARBÖ oder ÖAMTC betraut.
Wird bei der Begutachtung festgestellt, dass das Fahrzeug verkehrs-
und betriebssicher ist, wird ein Gutachten ausgestellt.
Am Fahrzeug wird eine Begutachtungsplakette an der vorderen rechten
Seite der Windschutzscheibe angebracht.
An der Begutachtungsplakette kann das Ende der Frist bis zur nächsten
Begutachtung festgestellt werden.
Die wiederkehrende Begutachtung ist jeweils zum Jahrestag der ersten
Zulassung vorzunehmen:
- Bei PKW und Kombis: Drei Jahre nach der ersten Zulassung,
zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und ein
Jahr nach der zweiten und nach jeder weiteren Begutachtung.
Die Begutachtungsplakette und das ausgestellte Gutachten sind öffentliche
Urkunden!
Toleranz bei der Überschreitung des Fristendes, sind maximal
4 Monate.
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