Überprüfung des Keilriemens  

 

 

Aufgabe:

  • Antrieb von Lichtmaschine, Wasserpumpe, Servo-Pumpe, Klimaanlage.
  • Wichtig für: Stromversorgung, Motorkühlung, Lenkung, Kühlung

Spannung

  • Überprüfe bei kaltem Motor (Verbrennungsgefahr!)
  • Maximal 1 - 1,5 cm

Zustand

  • Kontrolle auf Risse und Bruchstellen
     
Zubehör  

 

 

Verbandskasten
(Aufbewahrung/meistens Kofferraum)

Pannendreieck
(Aufbewahrung/meistens Kofferraum)

Warnweste
(Aufbewahrung/Personenraum, Handschuhfach oder Fach unter dem Sitz)

     
Begutachtungsplakette  

 

 

Mit der Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung sind Fachwerkstätten, ARBÖ oder ÖAMTC betraut.

Wird bei der Begutachtung festgestellt, dass das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist, wird ein Gutachten ausgestellt.

Am Fahrzeug wird eine Begutachtungsplakette an der vorderen rechten Seite der Windschutzscheibe angebracht.

An der Begutachtungsplakette kann das Ende der Frist bis zur nächsten Begutachtung festgestellt werden.

Die wiederkehrende Begutachtung ist jeweils zum Jahrestag der ersten Zulassung vorzunehmen:

  • Bei PKW und Kombis: Drei Jahre nach der ersten Zulassung,
    zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und ein
    Jahr nach der zweiten und nach jeder weiteren Begutachtung.

Die Begutachtungsplakette und das ausgestellte Gutachten sind öffentliche Urkunden!
Toleranz bei der Überschreitung des Fristendes, sind maximal 4 Monate.