Sonstiges  


Grundsätzliche Sicherheitsabstände (geschwindigkeitsabhängig)

Wenn keine gefahrenerhöhenden Umstände vorliegen (optimale Voraussetzungen):

  • 50 km/h (Ortsgebiet) zumindest 1 Sekunde,
  • 100 km/h (Freiland) zumindest 2 Sekunden,
  • 130 km/h (Autobahn) zumindest 3 Sekunden.

Im Ortsgebiet

Im Ortsgebiet ist der 1-Sekunden-Sicherheitsabstand, wenn keine gefahrenerhöhenden Umstände vorliegen, anzuwenden.

Auf Freilandstraßen / Autostraßen

Auf Freilandstraßen, bedingt durch die Eintönigkeit der Fahrt, wenn keine gefahrenerhöhenden Umstände vorliegen, muss der 2-Sekunden-Abstand eingehalten werden.

Auf Autobahnen

Auf Autobahnen ist die Eintönigkeit der Fahrt noch verstärkt und es muss als Mindestabstand, wenn keine gefahrenerhöhenden Umstände vorliegen, der 3-Sekunden-Abstand eingehalten werden.

Folgeerscheinungen bei einem Abstand von 0,2 bis 0,39 Sekunden:

  • Geldstrafe
  • Vormerkung im Führerscheinregister
  • Ab der dritten Vormerkung, Entzug der Lenkberechtigung
  • Auffahrunfall, trotz erhöhter Aufmerksamkeit