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Wenn keine gefahrenerhöhenden Umstände vorliegen (optimale Voraussetzungen):
Im Ortsgebiet Im Ortsgebiet ist der 1-Sekunden-Sicherheitsabstand, wenn keine gefahrenerhöhenden Umstände vorliegen, anzuwenden. Auf Freilandstraßen / Autostraßen Auf Freilandstraßen, bedingt durch die Eintönigkeit der Fahrt, wenn keine gefahrenerhöhenden Umstände vorliegen, muss der 2-Sekunden-Abstand eingehalten werden. Auf Autobahnen Auf Autobahnen ist die Eintönigkeit der Fahrt noch verstärkt und es muss als Mindestabstand, wenn keine gefahrenerhöhenden Umstände vorliegen, der 3-Sekunden-Abstand eingehalten werden. Folgeerscheinungen bei einem Abstand von 0,2 bis 0,39 Sekunden:
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