| Sonstiges | |
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Wenn keine gefahrenerhöhenden Umstände vorliegen (optimale Voraussetzungen):
Im Ortsgebiet
Im Ortsgebiet ist der 1-Sekunden-Sicherheitsabstand, wenn keine gefahrenerhöhenden Umstände vorliegen, anzuwenden.
Auf Freilandstraßen / Autostraßen
Auf Freilandstraßen, bedingt durch die Eintönigkeit der Fahrt, wenn keine gefahrenerhöhenden Umstände vorliegen, muss der 2-Sekunden-Abstand eingehalten werden.
Auf Autobahnen
Auf Autobahnen ist die Eintönigkeit der Fahrt noch verstärkt und es muss als Mindestabstand, wenn keine gefahrenerhöhenden Umstände vorliegen, der 3-Sekunden-Abstand eingehalten werden.
Folgeerscheinungen bei einem Abstand von 0,2 bis 0,39 Sekunden:
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