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Beleuchtungseinrichtungen LKW
- Positionsleuchte (Umrissleuchte) vorne (weiß)
- Hauptscheinwerfer für Fernlicht
- Hauptscheinwerfer für Abblendlicht inkl. Begrenzungsleuchte
(Standlicht)
- Blinkleuchte (Warnblinkanlage und Fahrtrichtungsanzeiger)
- Zusatzscheinwerfer für Fernlicht sowie Nebelscheinwerfer
- Nebelschlussleuchte
- Schlussleuchte
- Bremsleuchte
- Positionsleuchte (Umrissleuchte) hinten (rot) und seitlich (gelb)
mit integriertem Rückstrahler
- Rückfahrscheinwerfer
- LKW mit mehr als 7,5 t hzG müssen Konturmarkierungen aufweisen.
(ECE, 104 Regelung)
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Hinten am Anhänger:
Ausgenommen:
- Anhänger, deren Abmessungen so gering sind,
dass die Bremsleuchten des Zugfahrzeuges nicht verdeckt werden
- Landwirtschaftliche Anhänger - maximal 25
km/h
- Eine gerade Zahl von Schlussleuchten
- Eine Kennzeichenbeleuchtung
Leuchten und Rückstrahler am Anhänger:
- Vorne zwei weiße Umrissleuchten (ab einer
Breite von 2,1 m)
- Vorne zwei weiße, nicht dreieckige Rückstrahler
- Vorne weiße Begrenzungsleuchten (über
einer Breite von 1,6 m oder wenn der Anhänger breiter ist
als das Zugfahrzeug)
- Seitlich angebrachte, gelbrote Rückstrahler
(mindestens 35 cm und maximal 90 cm über dem Boden) muss
jeder Anhänger aufweisen
- Seitenmarkierungsleuchten (ab einer Länge
von 6 m, ausgenommen landwirtschaftliche Anhänger)
- Hinten am Anhänger:
- Bremsleuchten.
Ausgenommen:
- Anhänger, deren Abmessungen
so gering sind, dass die Bremsleuchten des Zugfahrzeuges nicht
verdeckt werden.
- Landwirtschaftliche Anhänger
- maximal 25 km/h.
- Eine gerade Zahl von Schlussleuchten.
- Eine Kennzeichenbeleuchtung.
- Nebelschlussleuchte(n).
- Zwei rote, dreieckige Rückstrahler.
- 1 oder 2 Rückfahrscheinwerfer (mit einer
höchst zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
- Länge mehr als 6m / 2 Rückfahrscheinwerfer)
- Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 3.500 kg müssen Konturmarkierungen aufweisen
(ECE 104).
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Rahmen
Der Rahmen des Nutzfahrzeuges bildet
die Basis des Fahrgestells. Da die Fahrzeuge
für den flexiblen Einsatz verschiedenster Aufbauten geeignet
sein müssen, stellt der Rahmen das überwiegend tragende
Element dar.
Bauteile des Rahmens:
- Zusammengeschweißt
- genietet oder
- geschraubt
Der Rahmen nimmt auf:
- Fahrerhaus und Aufbauten
- Motor
- Getriebe
- Antriebswellen
- Federung und Dämpfung
- Achsen
- Anhängekupplungen
- Leitungen für Elektrik, Bremsen und Hydraulik
Kontrollen:
- Ob Risse in Längs- oder Querträgern vorhanden
sind
- Festen Sitz der Anhängekupplung (häufigem
Anhängerbetrieb)
- Mittels Sichtkontrollen auf Verformungen
und Rostbildungen achten
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Unterfahrschutz
- Ein hinterer Unterfahrschutz ist erforderlich,
wenn der Abstand von der hinteren Achse bis zum Ende des Aufbaus
mehr als 1 m beträgt
- Soll PKW-Insassen bei einem Auffahrunfall schützen
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Anhängekupplung
Kontrollen:
- Unbeschädigt
- Befestigung
- Höhenspiel der Zugstange (max. 1mm)
- Kein Spiel der Zugstange in Längsrichtung
- Abnützung der Bolzenstärke (max. 1,5 mm)
- Höhenspiel des Kupplungsbolzen (max. 4 mm)
- Schmierung
- Reinheit
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Federung
Arten:
- Schraubenfederung
- Blattfederung
- Luftfederung
Federung und Dämpfung:
- Fahrkomfort wird erhöht
- Fahrsicherheit wird verbessert
- Ladung und Bauteile des LKW werden geschont
- Bauteile werden geschützt
Kontrolle bei der Federung:
- Federblätter auf Bruch oder Risse kontrollieren (Sichtkontrolle)
- Federbriden (Klangprobe) und Herzbolzen auf festen Sitz prüfen
- Luftfedern auf Schäden am Balg kontrollieren
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Ladung
Sicherung des Ladegutes (ungünstigste Verhältnisse):
- Bei Vollbremsungen
- Abrupten Ausweichmanövern
- Intensive Beschleunigung
- Unebene Fahrbahn
Arten:
Formschlüssige Sicherung
- Ladegut wird lückenlos an die Stirnwand und Bordwände
angelegt (Anlegen an Abstandhaltern, wie Sperrstangen,
Klemmbrettern oder Abspannplatten. Auch das Diagonalzurren durch
Ketten, stellt eine formschlüssige Sicherung dar).
Kraftschlüssige Sicherung
- Reibung zwischen Ladefläche und Ladegut wird verstärkt,
indem Zurrmittel die Ladung zusätzlich auf die Ladefläche
pressen.
Kombinierte Sicherung
- Ladegut wird kraft- und formschlüssig gesichert.
Hilfsmittel zur Ladungssicherung:
- Ketten und Seile
- Zurrgurte
- Rungen (seitlich angebrachte
Steher)
- Planen gegen Abwehen der Ladung
- Keile
- Netze
- Aufsetzbordwände
- Blendende oder spiegelnde Ladung muss verhüllt
werden
Grund der Ladungssicherung:
- Damit sie nicht verrutschen
kann
- Damit sie nicht abrollen kann
- Damit sie nicht kippen kann
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Kennzeichen
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Höchstmasse, Achshöchstlasten
- Kennzeichnet ein Fahrzeug, das für eine wesentlich höhere
Gesamtmasse bzw. für höhere Achslasten gebaut wurde,
als die in Österreich geltenden Werte (Sondertransport -
Bewilligung durch den Landeshauptmann).
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- Eingeschränkte Zulassung
- Kennzeichnet ein Fahrzeug, das mit einer herabgesetzten, höchsten
zulässigen Gesamtmasse genehmigt wurde.
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- Lärmarmer LKW
- Kennzeichnet einen lärmarmen LKW. Die Bestätigung
der Herstellerfirma (als Nachweis des lärmarmen LKW´s)
muss mitgeführt werden.
Vorteil eines lärmarmen LKW:
- Vom Nachtfahrverbot ausgenommen
- Eventuell von lokalen Verkehrsbeschränkungen
ausgenommen
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Ziehen eines Anhängers, der
im Ausland zugelassen ist (LKW in Österreich zugelassen):
Über dem ausländischen Kennzeichen des Anhängers,
muss eine rote Kennzeichentafel mit der Nummer des Zugfahrzeuges
angebracht werden.
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Warntafeln
Der Lenker eines Lastkraftwagens, Sattelfahrzeuges, Spezialkraftwagens
(ausgenommen Wohnmobile), Sonderkraftfahrzeuges oder einer selbstfahrenden
Arbeitsmaschine (über 60 km/h), jeweils mit einer h. z. Gesamtmasse
von mehr als 3.500 kg, hat dafür zu sorgen, dass an der Rückseite
des Fahrzeuges eine von hinten sichtbare rechteckige Warntafel angebracht
ist.
Warntafel für das Kraftfahrzeug
Warntafel für den Anhänger
Beim Mitführen eines Anhängers muss eine Warntafel an
der Rückseite des Anhängers angebracht werden.
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