Außenkontrollen  
 
   

 

   
 

Beleuchtungseinrichtungen LKW

  1. Positionsleuchte (Umrissleuchte) vorne (weiß)
  2. Hauptscheinwerfer für Fernlicht
  3. Hauptscheinwerfer für Abblendlicht inkl. Begrenzungsleuchte (Standlicht)
  4. Blinkleuchte (Warnblinkanlage und Fahrtrichtungsanzeiger)
  5. Zusatzscheinwerfer für Fernlicht sowie Nebelscheinwerfer
  6. Nebelschlussleuchte
  7. Schlussleuchte
  8. Bremsleuchte
  9. Positionsleuchte (Umrissleuchte) hinten (rot) und seitlich (gelb) mit integriertem Rückstrahler
  10. Rückfahrscheinwerfer
  11. LKW mit mehr als 7,5 t hzG müssen Konturmarkierungen aufweisen. (ECE, 104 Regelung)

 

 
   

 

  Hinten am Anhänger:
  • Bremsleuchten

Ausgenommen:

  • Anhänger, deren Abmessungen so gering sind, dass die Bremsleuchten des Zugfahrzeuges nicht verdeckt werden
  • Landwirtschaftliche Anhänger - maximal 25 km/h
  • Eine gerade Zahl von Schlussleuchten
  • Eine Kennzeichenbeleuchtung

Leuchten und Rückstrahler am Anhänger:

  • Vorne zwei weiße Umrissleuchten (ab einer Breite von 2,1 m)
  • Vorne zwei weiße, nicht dreieckige Rückstrahler
  • Vorne weiße Begrenzungsleuchten (über einer Breite von 1,6 m oder wenn der Anhänger breiter ist als das Zugfahrzeug)
  • Seitlich angebrachte, gelbrote Rückstrahler (mindestens 35 cm und maximal 90 cm über dem Boden) muss jeder Anhänger aufweisen
  • Seitenmarkierungsleuchten (ab einer Länge von 6 m, ausgenommen landwirtschaftliche Anhänger)
  • Hinten am Anhänger:
    • Bremsleuchten.
      Ausgenommen:
      • Anhänger, deren Abmessungen so gering sind, dass die Bremsleuchten des Zugfahrzeuges nicht verdeckt werden.
      • Landwirtschaftliche Anhänger - maximal 25 km/h.

    • Eine gerade Zahl von Schlussleuchten.
    • Eine Kennzeichenbeleuchtung.
    • Nebelschlussleuchte(n).
    • Zwei rote, dreieckige Rückstrahler.
    • 1 oder 2 Rückfahrscheinwerfer (mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg - Länge mehr als 6m / 2 Rückfahrscheinwerfer)
  • Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg müssen Konturmarkierungen aufweisen (ECE 104).



 

Rahmen

Der Rahmen des Nutzfahrzeuges bildet die Basis des Fahrgestells. Da die Fahrzeuge für den flexiblen Einsatz verschiedenster Aufbauten geeignet sein müssen, stellt der Rahmen das überwiegend tragende Element dar.

Bauteile des Rahmens:

  • Zusammengeschweißt
  • genietet oder
  • geschraubt

Der Rahmen nimmt auf:

  • Fahrerhaus und Aufbauten
  • Motor
  • Getriebe
  • Antriebswellen
  • Federung und Dämpfung
  • Achsen
  • Anhängekupplungen
  • Leitungen für Elektrik, Bremsen und Hydraulik

Kontrollen:

  • Ob Risse in Längs- oder Querträgern vorhanden sind
  • Festen Sitz der Anhängekupplung (häufigem Anhängerbetrieb)
  • Mittels Sichtkontrollen auf Verformungen und Rostbildungen achten
     
 

Unterfahrschutz

  • Ein hinterer Unterfahrschutz ist erforderlich, wenn der Abstand von der hinteren Achse bis zum Ende des Aufbaus mehr als 1 m beträgt
  • Soll PKW-Insassen bei einem Auffahrunfall schützen
     

 

Anhängekupplung

Kontrollen:

  • Unbeschädigt
  • Befestigung
  • Höhenspiel der Zugstange (max. 1mm)
  • Kein Spiel der Zugstange in Längsrichtung
  • Abnützung der Bolzenstärke (max. 1,5 mm)
  • Höhenspiel des Kupplungsbolzen (max. 4 mm)
  • Schmierung
  • Reinheit
     


 

Federung

Arten:

  • Schraubenfederung
  • Blattfederung
  • Luftfederung

Federung und Dämpfung:

  • Fahrkomfort wird erhöht
  • Fahrsicherheit wird verbessert
  • Ladung und Bauteile des LKW werden geschont
  • Bauteile werden geschützt

Kontrolle bei der Federung:

  • Federblätter auf Bruch oder Risse kontrollieren (Sichtkontrolle)
  • Federbriden (Klangprobe) und Herzbolzen auf festen Sitz prüfen
  • Luftfedern auf Schäden am Balg kontrollieren
     


  Ladung

Sicherung des Ladegutes (ungünstigste Verhältnisse):

  • Bei Vollbremsungen
  • Abrupten Ausweichmanövern
  • Intensive Beschleunigung
  • Unebene Fahrbahn

Arten:

Formschlüssige Sicherung - Ladegut wird lückenlos an die Stirnwand und Bordwände angelegt (Anlegen an Abstandhaltern, wie Sperrstangen, Klemmbrettern oder Abspannplatten. Auch das Diagonalzurren durch Ketten, stellt eine formschlüssige Sicherung dar).

Kraftschlüssige Sicherung - Reibung zwischen Ladefläche und Ladegut wird verstärkt, indem Zurrmittel die Ladung zusätzlich auf die Ladefläche pressen.

Kombinierte Sicherung - Ladegut wird kraft- und formschlüssig gesichert.

Hilfsmittel zur Ladungssicherung:

  • Ketten und Seile
  • Zurrgurte
  • Rungen (seitlich angebrachte Steher)
  • Planen gegen Abwehen der Ladung
  • Keile
  • Netze
  • Aufsetzbordwände
  • Blendende oder spiegelnde Ladung muss verhüllt werden

Grund der Ladungssicherung:

  • Damit sie nicht verrutschen kann
  • Damit sie nicht abrollen kann
  • Damit sie nicht kippen kann
     
 

Kennzeichen

  • Routengenehmigung - Für diesen LKW wurden bestimmte Routen vorgeschrieben (Sondertransport - Bewilligung durch den Landeshauptmann).
    In dem Routengenehmigungsbescheid sind die Straßen angeführt, die Befahren werden dürfen.
   
 
  • Höchstmasse, Achshöchstlasten - Kennzeichnet ein Fahrzeug, das für eine wesentlich höhere Gesamtmasse bzw. für höhere Achslasten gebaut wurde, als die in Österreich geltenden Werte (Sondertransport - Bewilligung durch den Landeshauptmann).
   
 
  • Eingeschränkte Zulassung - Kennzeichnet ein Fahrzeug, das mit einer herabgesetzten, höchsten zulässigen Gesamtmasse genehmigt wurde.
     
 
  • Lärmarmer LKW - Kennzeichnet einen lärmarmen LKW. Die Bestätigung der Herstellerfirma (als Nachweis des lärmarmen LKW´s) muss mitgeführt werden.

    Vorteil eines lärmarmen LKW:
    • Vom Nachtfahrverbot ausgenommen
    • Eventuell von lokalen Verkehrsbeschränkungen ausgenommen
     
  Ziehen eines Anhängers, der im Ausland zugelassen ist (LKW in Österreich zugelassen):

Über dem ausländischen Kennzeichen des Anhängers, muss eine rote Kennzeichentafel mit der Nummer des Zugfahrzeuges angebracht werden.

 

     

 

 

 

 

 

 

 

Warntafeln

Der Lenker eines Lastkraftwagens, Sattelfahrzeuges, Spezialkraftwagens (ausgenommen Wohnmobile), Sonderkraftfahrzeuges oder einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine (über 60 km/h), jeweils mit einer h. z. Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, hat dafür zu sorgen, dass an der Rückseite des Fahrzeuges eine von hinten sichtbare rechteckige Warntafel angebracht ist.

 

Warntafel für das Kraftfahrzeug

 

 

Warntafel für den Anhänger

Beim Mitführen eines Anhängers muss eine Warntafel an der Rückseite des Anhängers angebracht werden.