EU-Kontrollgerät  
 
   

 

 

Schaublatt einlegen:

  • Uhrzeit prüfen - Scheibe einlegen
  • Schaublatt in Fahrtrichtung einlegen - Gerät schließen
  • Zeitgruppenschalter richtig einstellen - Lauf der Uhr kontrollieren (rot-weiße Scheibe)

Mitführen von Schaublättern:

  • Schaublätter der letzten 28 Tage und des laufenden Tages

Aufzeichnungen auf dem Schaublatt:

  1. Fahrgeschwindigkeit
  2. Arbeitszeiten/Lenkzeiten/Arbeitsbereitschaft/Ruhezeiten und Pausen
  3. Wegstrecke
  4. Kraftstoffverbrauch
  5. Uhrzeit

Eintragungen am Schaublatt (Fahrtantritt):

  • Vor- und Zuname des Lenkers
  • Kilometerstand zu Fahrtbeginn
  • Kennzeichen des Fahrzeuges
  • Datum
  • Abfahrtsort
     


 

Dokumente

Mitzuführende Dokumente:

  • Führerschein
  • Zulassungsbescheinigung
  • Bei Transporten im Vor- und Nachlaufverkehr Beförderungs- und Begleitpapiere, aus denen sich die zu wählende Route ergibt
  • Auf Grund gewerberechtlicher Vorschriften für die Durchführung von Beförderungen oder von Leerfahrten erforderliche Dokumente, z. B. Werkverkehrskarte, Frachtpapiere
  • Im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes im Umkreis von höchstens 10 km vom Betrieb, müssen keine Dokumente mitgeführt werden
     




  Digitales Kontrollgerät

Bei Erstzulassung ab 2006 muss ein digitales Kontrollgerät in den LKW eingebaut sein!

Ein digitales Kontrollgerät (digitaler Tachograf) ist ein System zur elektronischen
Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer von Nutzfahrzeugen. Darüber hinaus werden weitere Informationen wie gefahrene Geschwindigkeit und zurückgelegte Wegstrecke aufgezeichnet.

Die Speicherung der Daten erfolgt in einem geräteinternen Speicher und auf
zusätzlichen Chipkarten.

Fahrerkarte - muss zu Arbeitsbeginn in das Kontrollgerät gesteckt werden

  • Speicherung der Aktivität des Fahrers
  • Gespeichert werden die letzten 28 Arbeitstage
  • Personenbezogen und im Besitz des Fahrers
  • Wird normalerweise nur einmal pro Fahrer ausgegeben (Ausnahmen sind Verlust oder Defekt der Karte - muss umgehend gemeldet werden)
  • Ist in allen zugelassenen digitalen Tachografen einsetzbar
  • Ersetzt nicht den Führerschein
  • Ist fünf Jahre lang gültig
  • Fahrerkarte kann seitens der Exekutive entzogen werden, wenn der Fahrer nachweislich mit zwei oder mehreren Fahrerkarten, oder zum Zeitpunkt der Kontrolle mit einer nicht auf ihn ausgestellten Karte unterwegs ist

Unternehmenskarte

  • Unternehmer müssen die Daten des Speichers regelmäßig archivieren und auswerten
  • Karte ist unbegrenzt gültig und dient zum Schutz der unternehmensbezogenen Daten im digitalen Tachografen
  • Ist in allen zugelassenen digitalen Tachografen einsetzbar
  • Der Unternehmer muss sich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses überzeugen, ob der Fahrer eine Karte besitzt

Behördenkarte

  • Behörden und Kontrollorgane benötigen zur Durchführung von Verkehrs- und Betriebskontrollen eine spezielle Kontrollkarte
  • Ermöglicht auf die Daten des Speichers und der Fahrerkarte zuzugreifen
  • Ermöglicht Ausdrucke aller relevanten Informationen jederzeit zu erstellen

Werkstättenkarte

  • Karten werden ausschließlich durch Behörden an autorisierte Werkstätten ausgegeben
  • Personalisiert auf die Techniker in der Werkstätte bzw. die Werkstätte selbst
  • Speicherung der Aktivitäten mit dem digitalen Tachografen in der Werkstätte
  • Fahrer- und Unternehmenskarten können beim ARBÖ und dem ÖAMTC beantragt werden
     
 

Lenkzeit täglich

  • Maximal 9 Stunden täglich
  • maximal 2 x pro Woche 10 Stunden

Nach sechs ununterbrochenen Arbeitstagen ist somit die maximale wöchentliche Lenkzeit von 56 h erreicht. Das Fahrzeug darf nicht mehr in Betrieb genommen
werden!

  • Maximal 2 x pro Woche 10 Stunden
     
 

Lenkzeit wöchentlich

  • Maximal 56 Stunden wöchentliche Lenkzeit
  • maximal 90 Stunden in 2 Wochen

(Zu beachten: AZG durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden bei Arbeitsbereitschaft bis zu 55 Stunden. Höchstarbeitszeit in einzelnen Wochen 60 Stunden. Durchrechnung: 17 Wochen durch Kollektivvertrag maximal 26 Wochen).

 

 

Lenkpausen

  • Nach 4 ½ Stunden mindestens 45 Minuten
  • Teilung der Pause:
    • Erste Pause: mindestens 15 Minuten
    • zweite Pause: mindestens 30 Minuten

Lenkpausen bei Verlängerung der Tageslenkzeit auf 10 Stunden.

     
 

 

Regelmäßige tägliche Ruhezeit

  • Innerhalb 24 Stunden: mindestens 11 zusammenhängende Stunden,
  • Teilung bei insgesamt 12 Stunden möglich:
    • erster Teil: mindestens 3 Stunden
    • zweiter Teil: mindestens 9 Stunden
     
 

Kombinierte Beförderung

Unter kombinierter Beförderung versteht man Zeiten der Beförderung des Fahrzeuges auf einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn. Im Rahmen einer kombinierten Beförderung kann der Lenker eine regelmäßige tägliche Ruhezeit (11Stunden) höchstens zweimal durch andere Tätigkeiten unterbrechen.

Solche Unterbrechungen sind aber nur zulässig, wenn:

  • die Unterbrechung insgesamt 1 Stunde nicht
    überschreitet und
  • dem Lenker während dieser regelmäßigen
    täglichen Ruhezeit eine Schlafkabine oder ein
    Liegeplatz zur Verfügung steht
 

 

Reduzierte tägliche Ruhezeit

  • 3 x zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten:
    - mindestens 9 Stunden,
    aber weniger als 11 Stunden, keine Ausgleichszeiten!
 

 

 

Regelmäßige wöchentliche Ruhezeit

Spätester Beginn: am Ende von sechs 24-h-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchtenlichen Ruhezeit.

  • Ununterbrochene Ruhezeit von 45 Stunden.

 

Reduzierte wöchentliche Ruhezeit

  • Weniger als 45 Stunden, aber mindestens 24 Stunden.