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Schaublatt einlegen:
- Uhrzeit prüfen - Scheibe einlegen
- Schaublatt in Fahrtrichtung einlegen - Gerät
schließen
- Zeitgruppenschalter richtig einstellen -
Lauf der Uhr kontrollieren (rot-weiße Scheibe)
Mitführen von Schaublättern:
- Schaublätter der letzten 28 Tage und des laufenden
Tages
Aufzeichnungen auf dem Schaublatt:
- Fahrgeschwindigkeit
- Arbeitszeiten/Lenkzeiten/Arbeitsbereitschaft/Ruhezeiten und
Pausen
- Wegstrecke
- Kraftstoffverbrauch
- Uhrzeit
Eintragungen am Schaublatt (Fahrtantritt):
- Vor- und Zuname des Lenkers
- Kilometerstand zu Fahrtbeginn
- Kennzeichen des Fahrzeuges
- Datum
- Abfahrtsort
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Dokumente
Mitzuführende Dokumente:
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung
- Bei Transporten im Vor- und Nachlaufverkehr Beförderungs-
und Begleitpapiere, aus denen sich die zu wählende Route
ergibt
- Auf Grund gewerberechtlicher Vorschriften für
die Durchführung von Beförderungen oder von Leerfahrten
erforderliche Dokumente, z. B. Werkverkehrskarte, Frachtpapiere
- Im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen
Betriebes im Umkreis von höchstens 10 km vom Betrieb, müssen
keine Dokumente mitgeführt werden
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Digitales Kontrollgerät
Bei Erstzulassung ab 2006 muss ein digitales Kontrollgerät
in den LKW eingebaut sein!
Ein digitales Kontrollgerät (digitaler Tachograf) ist ein
System zur elektronischen
Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer von Nutzfahrzeugen.
Darüber hinaus werden weitere Informationen wie gefahrene Geschwindigkeit
und zurückgelegte Wegstrecke aufgezeichnet.
Die Speicherung der Daten erfolgt in einem geräteinternen
Speicher und auf
zusätzlichen Chipkarten.
Fahrerkarte - muss zu Arbeitsbeginn in
das Kontrollgerät gesteckt werden
- Speicherung der Aktivität des Fahrers
- Gespeichert werden die letzten 28 Arbeitstage
- Personenbezogen und im Besitz des Fahrers
- Wird normalerweise nur einmal pro Fahrer ausgegeben (Ausnahmen
sind Verlust oder Defekt der Karte - muss umgehend gemeldet werden)
- Ist in allen zugelassenen digitalen Tachografen einsetzbar
- Ersetzt nicht den Führerschein
- Ist fünf Jahre lang gültig
- Fahrerkarte kann seitens der Exekutive entzogen werden, wenn
der Fahrer nachweislich mit zwei oder mehreren Fahrerkarten, oder
zum Zeitpunkt der Kontrolle mit einer nicht auf ihn ausgestellten
Karte unterwegs ist
Unternehmenskarte
- Unternehmer müssen die Daten des Speichers regelmäßig
archivieren und auswerten
- Karte ist unbegrenzt gültig und dient zum Schutz der unternehmensbezogenen
Daten im digitalen Tachografen
- Ist in allen zugelassenen digitalen Tachografen einsetzbar
- Der Unternehmer muss sich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses
überzeugen, ob der Fahrer eine Karte besitzt
Behördenkarte
- Behörden und Kontrollorgane benötigen zur Durchführung
von Verkehrs- und Betriebskontrollen eine spezielle Kontrollkarte
- Ermöglicht auf die Daten des Speichers und der Fahrerkarte
zuzugreifen
- Ermöglicht Ausdrucke aller relevanten Informationen jederzeit
zu erstellen
Werkstättenkarte
- Karten werden ausschließlich durch Behörden an autorisierte
Werkstätten ausgegeben
- Personalisiert auf die Techniker in der Werkstätte bzw.
die Werkstätte selbst
- Speicherung der Aktivitäten mit dem digitalen Tachografen
in der Werkstätte
- Fahrer- und Unternehmenskarten können beim ARBÖ und
dem ÖAMTC beantragt werden
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Lenkzeit täglich
- Maximal 9 Stunden täglich
- maximal 2 x pro Woche 10 Stunden
Nach sechs ununterbrochenen Arbeitstagen ist somit
die maximale wöchentliche Lenkzeit von 56 h erreicht. Das Fahrzeug
darf nicht mehr in Betrieb genommen
werden!
- Maximal 2 x pro Woche 10 Stunden
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Lenkzeit wöchentlich
- Maximal 56 Stunden wöchentliche Lenkzeit
- maximal 90 Stunden in 2 Wochen
(Zu beachten: AZG durchschnittliche Wochenarbeitszeit
48 Stunden bei Arbeitsbereitschaft bis zu 55 Stunden. Höchstarbeitszeit
in einzelnen Wochen 60 Stunden. Durchrechnung: 17 Wochen
durch Kollektivvertrag maximal 26 Wochen).
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Lenkpausen
- Nach 4 ½ Stunden mindestens
45 Minuten
- Teilung der Pause:
- Erste Pause: mindestens
15 Minuten
- zweite Pause: mindestens
30 Minuten
Lenkpausen bei Verlängerung der Tageslenkzeit auf 10 Stunden.
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Regelmäßige tägliche Ruhezeit
- Innerhalb 24 Stunden: mindestens 11 zusammenhängende
Stunden,
- Teilung bei insgesamt 12 Stunden möglich:
- erster Teil: mindestens 3 Stunden
- zweiter Teil: mindestens 9 Stunden
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Kombinierte Beförderung
Unter kombinierter Beförderung versteht man Zeiten
der Beförderung des Fahrzeuges auf einem Fährschiff oder
mit der Eisenbahn. Im Rahmen einer kombinierten Beförderung
kann der Lenker eine regelmäßige tägliche Ruhezeit
(11Stunden) höchstens zweimal durch andere Tätigkeiten
unterbrechen.
Solche Unterbrechungen sind aber nur zulässig,
wenn:
- die Unterbrechung insgesamt 1 Stunde nicht
überschreitet und
- dem Lenker während dieser regelmäßigen
täglichen Ruhezeit eine Schlafkabine oder ein
Liegeplatz zur Verfügung steht
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Reduzierte tägliche Ruhezeit
- 3 x zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten:
- mindestens 9 Stunden,
aber weniger als 11 Stunden, keine Ausgleichszeiten!
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Regelmäßige wöchentliche Ruhezeit
Spätester Beginn: am Ende von sechs 24-h-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchtenlichen Ruhezeit.
- Ununterbrochene Ruhezeit von 45 Stunden.
Reduzierte wöchentliche Ruhezeit
- Weniger als 45 Stunden, aber mindestens 24 Stunden.
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