Außenkontrollen  
 
   

 

 

Überprüfung der Beleuchtung am Zugfahrzeug

Vorne:

  • Zwei Begrenzungslichter
  • Zwei Abblendlichter
  • Bei Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit über 40 km/h zwei Fernlichter
  • Zwei gelb-rote Blinkerleuchten
  • Eine rechteckige, weiße, rückstrahlende Tafel
     
 

Hinten:

  • Eine weiße Kennzeichenbeleuchtung
  • Zwei rote Schlussleuchten
  • Zwei rote, nicht dreieckige Rückstrahler
  • Zwei rote Bremsleuchten

Seitlich:

  • Je nach Länge des Fahrzeuges gelb-rote Rückstrahler
     
 

Überprüfung der Beleuchtung am Anhänger

Vorgeschriebene Beleuchtung am zum Verkehr zugelassenen Anhänger:

Vorne am Anhänger:

  • Zwei weiße Begrenzungsleuchten, wenn der Anhänger breiter als 1,60 m oder breiter als das Zugfahrzeug ist
  • Zwei weiße, nicht dreieckige Rückstrahler
  • Zwei weiße Umrissleuchten, wenn der Anhänger breiter als 2,10 m ist
     
 

Hinten am Anhänger:

  • Eine gerade Anzahl von Schlussleuchten
  • Eine Kennzeichenbeleuchtung
  • Zwei Bremsleuchten, Ausnahme: Landwirtschaftliche Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf oder Anhänger, deren Abmessungen so gering sind, dass die Bremsleuchten des Zugfahrzeuges nicht verdeckt werden
  • Zwei Umrissleuchten, wenn der Anhänger breiter als 2,10 m ist
  • Zwei Blinkleuchten
  • Zwei rote, dreieckige Rückstrahler, mindestens 35 cm und höchstens 90 cm über dem Boden
     
 

Seitlich am Anhänger:

Gelbrote Rückstrahler, mindestens 35 cm und höchstens 90 cm über dem Boden.
Ab 6 m Fahrzeuglänge müssen Seitenmarkierungsleuchten vorhanden sein.

     
vorne
hinten
 
Vorgeschriebene Beleuchtung am nicht zum Verkehr zugelassenen Anhänger:

Vorne am Anhänger:

  • Zwei weiße, nicht dreieckige Rückstrahler

Hinten am Anhänger:

  • Zwei rote dreieckige Rückstrahler
     
   

Seitlich am Anhänger:

  • Gelbrote Rückstrahler, mindestens 35 cm und höchstens 90 cm über dem Boden
  • Rahmen, Unterfahrschutz
  • Federung
     
 

Unterlegkeile (über 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht ist mindestens 1 Unterlegkeil erforderlich)

 

     
  Aufbau:

Motor, Getriebe, Hubwerk und Hinterachse (meist ungefedert) sind üblicherweise zu einem Block zusammengebaut, wobei im vorderen Bereich die Vorderachse angebaut ist (Pendelachse).

Zusätzlich sind hinten bzw. vorne Anhängevorrichtungen und Aufnahmen für diverse Ballastgewichte vorhanden.

Die hinter Anhängevorrichtung ist in der Höhe meistens verstellbar ausgeführt. Auf dieses Fahrgestell ist der Lenkerplatz aufgesetzt.

Je nach Art der Zugmaschine oder des Motorkarrens, befindet sich um den Lenkerplatz, zum Schutz des Lenkers, eine Fahrerkabine oder ein Sturzbügel.

     
  Kennzeichen:

An Zugmaschinen ist an der Rückseite eine Kennzeichentafel anzubringen.

Vorne muss nur eine weiße, rechteckige Tafel aus rückstrahlendem Material angebracht sein.

Bei Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h muss hinten eine 15 cm hohe und 20 cm breite weiße Tafel mit schwarzer Schrift "25 km/h" angebracht sein.

     

  Ladung

Sicherung des Ladegutes (ungünstigste Verhältnisse):

  • Bei Vollbremsungen.
  • Abrupten Ausweichmanövern
  • Intensive Beschleunigung
  • Unebene Fahrbahn

Arten:

Formschlüssige Sicherung - Ladegut wird lückenlos an die Stirnwand und Bordwände angelegt (Anlegen an Abstandhaltern, wie Sperrstangen, Klemmbrettern oder Abspannplatten. Auch das Diagonalzurren durch Ketten, stellt eine formschlüssige Sicherung dar).

Kraftschlüssige Sicherung - Reibung zwischen Ladefläche und Ladegut wird verstärkt, indem Zurrmittel die Ladung zusätzlich auf die Ladefläche pressen.

Kombinierte Sicherung - Ladegut wird kraft- und formschlüssig gesichert.

Hilfsmittel zur Ladungssicherung:

  • Ketten und Seile
  • Zurrgurte
  • Rungen (seitlich angebrachte Steher)
  • Planen gegen Abwehen der Ladung
  • Keile
  • Netze
  • Aufsetzbordwände
  • Blendende oder spiegelnde Ladung muss verhüllt werden

Grund der Ladungssicherung:

  • Damit sie nicht verrutschen kann
  • Damit sie nicht abrollen kann
  • Damit sie nicht kippen kann
     
 

Zapfwelle

Zum Antrieb von Arbeitsmaschinen im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft dient bei Zugmaschinen die Zapfwelle.

Wir die Zapfwelle nicht gebraucht, muss sie abgedeckt sein, um ausschließen zu können, dass Kleidungsstücke oder lange Haare von der rotierenden Zapfwelle erfasst werden.

     

 

Federung

Arten:

  • Schraubenfederung
  • Blattfederung
  • Luftfederung

Federung und Dämpfung:

  • Fahrkomfort wird erhöht
  • Fahrsicherheit wird verbessert
  • Ladung und Bauteile des LKW werden geschont
  • Bauteile werden geschützt

Kontrolle bei der Federung:

  • Federblätter auf Bruch oder Risse kontrollieren (Sichtkontrolle)
  • Federbriden (Klangprobe) und Herzbolzen auf festen Sitz prüfen
  • Luftfedern auf Schäden am Balg kontrollieren
     
 

Wiederkehrende Begutachtung

Zugmaschinen und Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h müssen wiederkehrend begutachtet werden.

Die Begutachtung hat jährlich zum Jahrestag der ersten Zulassung des Kraftfahrzeuges zu erfolgen und kann in der Zeit ein Monat vor bis vier Monate nach dem fälligen Zeitpunkt vorgenommen werden.

     
   

Aufschriften

An der rechten Aussenseite müssen dauernd und gut lesbar, vollständig sichtbar und unverwischbar angeschrieben sein:

  • Eigenmasse
  • höchst zulässiges Gesamtgewicht
  • höchst zulässige Nutzlast
  • höchst zulässige Achslasten