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Überprüfung der Beleuchtung am Zugfahrzeug
Vorne:
- Zwei Begrenzungslichter
- Zwei Abblendlichter
- Bei Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit über 40
km/h zwei Fernlichter
- Zwei gelb-rote Blinkerleuchten
- Eine rechteckige, weiße, rückstrahlende Tafel
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Hinten:
- Eine weiße Kennzeichenbeleuchtung
- Zwei rote Schlussleuchten
- Zwei rote, nicht dreieckige Rückstrahler
- Zwei rote Bremsleuchten
Seitlich:
- Je nach Länge des Fahrzeuges gelb-rote Rückstrahler
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Überprüfung der Beleuchtung
am Anhänger
Vorgeschriebene Beleuchtung am zum Verkehr zugelassenen Anhänger:
Vorne am Anhänger:
- Zwei weiße Begrenzungsleuchten, wenn der Anhänger breiter
als 1,60 m oder breiter als das Zugfahrzeug ist
- Zwei weiße, nicht dreieckige Rückstrahler
- Zwei weiße Umrissleuchten, wenn der Anhänger breiter
als 2,10 m ist
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Hinten am Anhänger:
- Eine gerade Anzahl von Schlussleuchten
- Eine Kennzeichenbeleuchtung
- Zwei Bremsleuchten, Ausnahme: Landwirtschaftliche Anhänger,
mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten
werden darf oder Anhänger, deren Abmessungen so gering sind,
dass die Bremsleuchten des Zugfahrzeuges nicht verdeckt werden
- Zwei Umrissleuchten, wenn der Anhänger breiter als 2,10 m
ist
- Zwei Blinkleuchten
- Zwei rote, dreieckige Rückstrahler, mindestens 35 cm und höchstens
90 cm über dem Boden
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Seitlich am Anhänger:
Gelbrote Rückstrahler, mindestens 35 cm und höchstens
90 cm über dem Boden.
Ab 6 m Fahrzeuglänge müssen Seitenmarkierungsleuchten
vorhanden sein. |
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Vorgeschriebene Beleuchtung am nicht
zum Verkehr zugelassenen Anhänger: |
Vorne am Anhänger:
- Zwei weiße, nicht dreieckige Rückstrahler
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Hinten am Anhänger:
- Zwei rote dreieckige Rückstrahler
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Seitlich am Anhänger:
- Gelbrote Rückstrahler, mindestens 35 cm und höchstens
90 cm über dem Boden
- Rahmen, Unterfahrschutz
- Federung
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Unterlegkeile (über 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht ist mindestens 1 Unterlegkeil erforderlich)
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Aufbau:
Motor, Getriebe, Hubwerk und Hinterachse (meist ungefedert) sind
üblicherweise zu einem Block zusammengebaut, wobei im vorderen
Bereich die Vorderachse angebaut ist (Pendelachse).
Zusätzlich sind hinten bzw. vorne Anhängevorrichtungen
und Aufnahmen für diverse Ballastgewichte vorhanden.
Die hinter Anhängevorrichtung ist in der Höhe meistens
verstellbar ausgeführt. Auf dieses Fahrgestell ist der Lenkerplatz
aufgesetzt.
Je nach Art der Zugmaschine oder des Motorkarrens, befindet sich
um den Lenkerplatz, zum Schutz des Lenkers, eine Fahrerkabine oder
ein Sturzbügel. |
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Kennzeichen:
An Zugmaschinen ist an der Rückseite eine Kennzeichentafel
anzubringen.
Vorne muss nur eine weiße, rechteckige Tafel aus rückstrahlendem
Material angebracht sein.
Bei Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr
als 25 km/h muss hinten eine 15 cm hohe und 20 cm breite weiße
Tafel mit schwarzer Schrift "25 km/h" angebracht sein.
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Ladung
Sicherung des Ladegutes (ungünstigste Verhältnisse):
- Bei Vollbremsungen.
- Abrupten Ausweichmanövern
- Intensive Beschleunigung
- Unebene Fahrbahn
Arten:
Formschlüssige Sicherung - Ladegut wird lückenlos an die Stirnwand und Bordwände
angelegt (Anlegen an Abstandhaltern, wie Sperrstangen,
Klemmbrettern oder Abspannplatten. Auch das Diagonalzurren durch
Ketten, stellt eine formschlüssige Sicherung dar).
Kraftschlüssige Sicherung - Reibung zwischen Ladefläche und Ladegut wird verstärkt,
indem Zurrmittel die Ladung zusätzlich auf die Ladefläche
pressen.
Kombinierte Sicherung - Ladegut wird kraft- und formschlüssig gesichert.
Hilfsmittel zur Ladungssicherung:
- Ketten und Seile
- Zurrgurte
- Rungen (seitlich angebrachte
Steher)
- Planen gegen Abwehen der Ladung
- Keile
- Netze
- Aufsetzbordwände
- Blendende oder spiegelnde Ladung muss verhüllt
werden
Grund der Ladungssicherung:
- Damit sie nicht verrutschen
kann
- Damit sie nicht abrollen kann
- Damit sie nicht kippen kann
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Zapfwelle
Zum Antrieb von Arbeitsmaschinen im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft dient bei Zugmaschinen die Zapfwelle.
Wir die Zapfwelle nicht gebraucht, muss sie abgedeckt sein, um ausschließen zu können, dass Kleidungsstücke oder lange Haare von der rotierenden Zapfwelle erfasst werden. |
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Federung
Arten:
- Schraubenfederung
- Blattfederung
- Luftfederung
Federung und Dämpfung:
- Fahrkomfort wird erhöht
- Fahrsicherheit wird verbessert
- Ladung und Bauteile des LKW werden geschont
- Bauteile werden geschützt
Kontrolle bei der Federung:
- Federblätter auf Bruch oder Risse kontrollieren (Sichtkontrolle)
- Federbriden (Klangprobe) und Herzbolzen auf festen Sitz prüfen
- Luftfedern auf Schäden am Balg kontrollieren
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Wiederkehrende Begutachtung
Zugmaschinen und Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h müssen wiederkehrend begutachtet werden.
Die Begutachtung hat jährlich zum Jahrestag der ersten Zulassung des Kraftfahrzeuges zu erfolgen und kann in der Zeit ein Monat vor bis vier Monate nach dem fälligen Zeitpunkt vorgenommen werden. |
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Aufschriften
An der rechten Aussenseite müssen dauernd und gut lesbar, vollständig sichtbar und unverwischbar angeschrieben sein:
- Eigenmasse
- höchst zulässiges Gesamtgewicht
- höchst zulässige Nutzlast
- höchst zulässige Achslasten
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